Rechtssprache ungültig
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N·I·C·H·T·I·G
7 Buchstaben
Erklärung
Nichtig ist ein Fachbegriff des Rechts und bedeutet, dass ein Rechtsakt oder Vertrag von Anfang an ungültig und unwirksam ist. Das Wort wird in der Rechtssprache verwendet, um die fehlende Gültigkeit auszudrücken.