Rechtssprache jemand, der zu einer Straftat Beihilfe leistet
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G·E·H·I·L·F·E
7 Buchstaben
Erklärung
Im Strafrecht bezeichnet ein Gehilfe eine Person, die einen Täter bei der Begehung einer Straftat unterstützt oder Beihilfe leistet. Der Begriff ist in der Rechtssprache etabliert und beschreibt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Personen, die nicht selbst die Haupttat begehen, aber aktiv daran mitwirken.