Rechtssprache übereignen, verkaufen
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V·E·R·A·E·U·S·S·E·R·N
11 Buchstaben
Erklärung
Veräussern ist ein juristischer Fachbegriff, der das Übertragen von Eigentum oder Vermögensrechten bedeutet. Im Rechtswesen wird das Wort für den Verkauf oder die Abtretung von Gütern verwendet.