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juristisch ungültig

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N·I·C·H·T·I·G
7 Buchstaben

Erklärung

Nichtig ist ein juristischer Fachbegriff, der bedeutet, dass ein Rechtsakt oder Vertrag von Anfang an unwirksam und ungültig ist. Das Wort stammt vom lateinischen nihil (nichts) und wird im deutschen Recht häufig verwendet.

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