Vergehen (Rechtssprache veraltet)
Beste Antwort
U·E·B·E·R·T·R·E·T·U·N·G
12 Buchstaben
Erklärung
Übertretung ist ein veralteter juristischer Begriff für eine Ordnungswidrigkeit oder leichte Straftat. Im älteren Strafrecht bezeichnete er ein Vergehen, das unter Verbrechen rangierte und mit geringeren Strafen geahndet wurde.