U·E·B·E·R·T·R·E·T·U·N·G
Tat (Rechtssprache veraltet)
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R·E·A·T
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Erklärung
Uebertat ist ein veralteter juristischer Begriff fuer eine Straftat oder Vergehen. Im deutschen Rechtswesen des 19. Jahrhunderts bezeichnete dieser Ausdruck eine strafbare Handlung oder ein Delikt.