juristisch neuer Gläubiger
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Z·E·S·S·I·O·N·A·R
9 Buchstaben
Erklärung
Ein Zessionar ist im Zivilrecht die Person, die durch Abtretung (Zession) Gläubigerrechte von einem anderen erwirbt. Er tritt als neuer Gläubiger in die Rechtsposition des ursprünglichen Gläubigers ein.