juristisch Zubehör
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P·E·R·T·I·N·E·N·Z
9 Buchstaben
Erklärung
Pertinenz ist ein juristischer Fachbegriff, der die Zugehörigkeit einer Sache zu einer anderen bezeichnet. Im Recht beschreibt es das Zubehör oder die Nebenteile, die zu einer Hauptsache gehören und mit ihr eine rechtliche Einheit bilden.