juristisch Vermögen
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F·A·H·R·N·I·S
7 Buchstaben
Erklärung
Fahrnis ist ein juristischer Fachbegriff für bewegliches Vermögen oder Mobilien im Gegensatz zu Immobilien. Der Begriff stammt aus dem deutschen Recht und bezeichnet alle körperlichen Gegenstände, die nicht Grundstücke sind.