Wirt, Inhaber einer Kneipe
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K·N·E·I·P·I·E·R
8 Buchstaben
Erklärung
Kneipier ist die deutsche Berufsbezeichnung für den Wirt oder Inhaber einer Kneipe. Das Wort stammt vom Substantiv Kneipe ab und bezeichnet den Gastwirt, der eine Gaststätte betreibt.