weiterer Inhaber, weiterer Besitzer
Beste Antwort
M·I·T·E·I·G·E·N·T·U·E·M·E·R
14 Buchstaben
Erklärung
Miteigentümer bezeichnet eine Person, die zusammen mit anderen ein Eigentum oder einen Besitz innehat. Der Begriff passt exakt zur Definition eines weiteren Inhabers oder Besitzers, da er die Gemeinschaft mehrerer Eigentümer ausdrückt.