Amt, dem sein Inhaber die volle Arbeitszeit widmet
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V·O·L·L·A·M·T
7 Buchstaben
Erklärung
Ein Vollamt ist eine Stelle oder ein Amt, das die volle Arbeitszeit des Inhabers in Anspruch nimmt, im Gegensatz zu Teilzeitpositionen oder Nebenämtern. Der Begriff beschreibt eine hauptamtliche Tätigkeit mit vollständiger Stundenauslastung.