ein Inhaber von Aktien
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A·K·T·I·O·N·A·E·R
9 Buchstaben
Erklärung
Ein Aktionär ist eine Person, die Anteile an einem Unternehmen besitzt und damit Miteigentümer ist. Der Begriff stammt vom Wort Aktie und bezeichnet den rechtlichen Status des Anteilhabers.