Völkerrecht: Überfall
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A·G·G·R·E·S·S·I·O·N
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Erklärung
Im Völkerrecht bezeichnet Aggression einen bewaffneten Überfall eines Staates auf einen anderen. Der Begriff ist zentral für die UN-Charta und definiert völkerrechtswidrige Handlungen, die internationale Sanktionen rechtfertigen.