Völkerrecht: Einmarsch
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A·G·G·R·E·S·S·I·O·N
10 Buchstaben
Erklärung
Im Völkerrecht bezeichnet Invasion den bewaffneten Einmarsch einer Armee in fremdes Territorium. Dies ist eine völkerrechtliche Verletzung und kann als Aggression qualifiziert werden. Invasion ist der präzisere Begriff für die militärische Handlung des Einmarsches.