Völkerrecht: Invasion
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A·G·G·R·E·S·S·I·O·N
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Erklärung
Im Völkerrecht bezeichnet Aggression einen bewaffneten Angriff eines Staates gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates. Dies entspricht der Definition einer Invasion als feindselige militärische Invasion.