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Völkerrecht: Offensive

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A·G·G·R·E·S·S·I·O·N
10 Buchstaben

Erklärung

Im Völkerrecht bezeichnet Aggression einen völkerrechtswidrigen bewaffneten Angriff eines Staates gegen einen anderen. Die UN-Generalversammlung definiert Aggression als schwerwiegendste Form der Gewaltanwendung zwischen Staaten.

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