Angehöriger der Miliz
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M·I·L·I·Z·I·O·N·A·E·R
11 Buchstaben
Erklärung
Ein Milizionär ist ein Angehöriger einer Miliz, also einer bewaffneten Bürgerwehr oder paramilitärischen Einheit. Der Begriff bezeichnet Personen, die nicht zum regulären Militär gehören, sondern in organisierten Volkstruppen tätig sind.