uniformierter Angehöriger der Polizei
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P·O·L·I·Z·I·S·T
8 Buchstaben
Erklärung
Ein Polizist ist ein uniformierter Angehöriger der Polizei, der für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit zuständig ist. Der Begriff bezeichnet den Beruf und die Funktion einer Person im Polizeidienst.