Angehöriger eines Verstorbenen
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H·I·N·T·E·R·B·L·I·E·B·E·N·E·R
15 Buchstaben
Erklärung
Hinterbliebener bezeichnet eine Person, die nach dem Tod eines nahestehenden Menschen zurückbleibt. Der Begriff umfasst Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern und wird häufig in rechtlichen und sozialen Kontexten verwendet.