Angehöriger der Polizei
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P·O·L·I·Z·I·S·T
8 Buchstaben
Erklärung
Ein Polizist ist ein Angehöriger der Polizei, also ein Beamter im Polizeidienst. Das Wort stammt vom französischen policier ab und bezeichnet den uniformierten oder zivilen Ordnungshüter, der für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zuständig ist.