Wiedergutmachung, Schadenersatz
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G·E·N·U·G·T·U·U·N·G
10 Buchstaben
Erklärung
Genugtuung bezeichnet die Wiedergutmachung oder Entschädigung für erlittenes Unrecht oder Schaden. Im rechtlichen und sozialen Kontext meint es die Befriedigung des Anspruchs auf Ausgleich, sowohl materiell als auch immateriell.