verpflichtet, Schadenersatz zu leisten
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S·C·H·A·D·E·N·E·R·S·A·T·Z·P·F·L·I·C·H·T·I·G
22 Buchstaben
Erklärung
Das Adjektiv beschreibt die rechtliche Verpflichtung einer Person oder Institution, für verursachte Schäden finanzielle Entschädigung zu leisten. Es ist ein Fachbegriff aus dem Zivilrecht und wird häufig in Versicherungs- und Haftungskontexten verwendet.