Wiedergutmachung, Buße
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G·E·N·U·G·T·U·U·N·G
10 Buchstaben
Erklärung
Genugtuung bezeichnet die Wiedergutmachung oder Sühne für erlittenes Unrecht. Im rechtlichen und moralischen Sinne meint es die Befriedigung des Anspruchs auf Ausgleich, Entschädigung oder Buße für begangenes Unrecht.