zur Bearbeitung einer Sache verpflichtet
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Z·U·S·T·A·E·N·D·I·G
10 Buchstaben
Erklärung
Zuständig bedeutet, für eine Aufgabe oder Sache verantwortlich und zur Bearbeitung verpflichtet zu sein. Das Adjektiv beschreibt die Verantwortlichkeit einer Person oder Institution für bestimmte Angelegenheiten.