Straftat, die nur auf Antrag verfolgt wird
Beste Antwort
A·N·T·R·A·G·S·D·E·L·I·K·T
13 Buchstaben
Erklärung
Ein Antragsdelikt ist eine Straftat, deren Verfolgung von einem Antrag des Geschädigten oder einer anderen berechtigten Person abhängt. Ohne diesen Antrag wird die Strafverfolgung nicht eingeleitet. Dies betrifft beispielsweise Beleidigung oder Körperverletzung im privaten Bereich.