K·R·I·M·I·N·E·L·L·E·R
jemand, der eine Straftat begangen hat
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S·T·R·A·F·T·A·E·T·E·R
11 Buchstaben
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Erklärung
Straftaeter ist die präzise deutsche Bezeichnung für eine Person, die eine Straftat begangen hat. Der Begriff verbindet direkt die Handlung (Straftat) mit dem Täter und ist im juristischen Sprachgebrauch etabliert.