T·R·A·S·S·A·T
zur Bezahlung eines Wechsels Verpflichteter
Beste Antwort
A·K·Z·E·P·T·A·N·T
9 Buchstaben
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Erklärung
Der Akzeptant ist im Wechselrecht die Person, die einen Wechsel durch ihre Unterschrift akzeptiert und sich damit zur Zahlung verpflichtet. Er haftet dem Wechselinhaber für die Erfüllung der Wechselverpflichtung.