Auftrag, auf Wahl beruhendes Amt eines Abgeordneten
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M·A·N·D·A·T
6 Buchstaben
Erklärung
Mandat bezeichnet den Auftrag eines Wählers an seinen Abgeordneten. Es ist das auf Wahl beruhende Amt, das ein Parlamentarier durch demokratische Abstimmung erhält und das ihm die Befugnis gibt, im Namen seiner Wähler zu handeln.