Zulassung eines ausländischen Konsuls, Bestätigung im Amt
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E·X·E·Q·U·A·T·U·R
9 Buchstaben
Erklärung
Exequatur ist ein völkerrechtlicher Begriff für die offizielle Anerkennung und Bestätigung eines ausländischen Konsuls durch den Aufnahmestaat. Das Wort stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich 'er möge ausführen'. Es bezeichnet die formale Zulassung zur Amtsausübung.