Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen
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O·B·M·A·N·N
6 Buchstaben
Erklärung
Obmann ist der deutschsprachige Begriff für den Vorsitzenden oder Sprecher einer Gruppe, besonders bei Geschworenengerichten. Der Ausdruck stammt aus dem Deutschen und Österreichischen und bezeichnet die leitende Person einer Jury oder eines Kollegiums.