Recht eines Vorsitzenden
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D·I·R·I·M·I·E·R·U·N·G·S·R·E·C·H·T
17 Buchstaben
Erklärung
Das Dirimierungsrecht ist das Recht eines Vorsitzenden, bei Stimmengleichheit durch seine Stimme zu entscheiden. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und bezeichnet die Befugnis, einen Streit oder eine Abstimmung durch die eigene Stimme zu schlichten.