verwerfliche Tat, Verbrechen
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U·E·B·E·L·T·A·T
8 Buchstaben
Erklärung
Übeltat bezeichnet eine verwerfliche, böse oder verbrecherische Handlung. Das Wort setzt sich aus 'Übel' und 'Tat' zusammen und beschreibt moralisch verwerfliches Verhalten oder Verbrechen im klassischen Sinne.