verwerfliche, böse Tat
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U·E·B·E·L·T·A·T
8 Buchstaben
Erklärung
Übeltat bezeichnet eine verwerfliche, böse oder schändliche Handlung. Das Wort setzt sich aus 'Übel' (das Böse) und 'Tat' (die Handlung) zusammen und beschreibt präzise eine moralisch verwerfliche Aktion.