unüberlegte, übereilte Handlung
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K·U·R·Z·S·C·H·L·U·S·S·H·A·N·D·L·U·N·G
19 Buchstaben
Erklärung
Kurzschlusshandlung beschreibt eine impulsive, unüberlegte Reaktion ohne vorherige Überlegung. Der Begriff stammt aus der Elektrotechnik und wird metaphorisch für spontane, übereilte Handlungen verwendet.