K·U·R·Z·S·C·H·L·U·S·S·A·K·T·I·O·N
übereilte, unüberlegte Handlung
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K·U·R·Z·S·C·H·L·U·S·S·H·A·N·D·L·U·N·G
19 Buchstaben
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Erklärung
Kurzschlusshandlung beschreibt eine impulsive, unüberlegte Aktion, die ohne vorherige Überlegung erfolgt. Der Begriff stammt aus der Elektrotechnik und wird metaphorisch für spontane Handlungen verwendet, die zu Problemen führen können.