Typ privatrechtlicher Verträge
Beste Antwort
W·E·R·K·V·E·R·T·R·A·G
11 Buchstaben
Erklärung
Ein Werkvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes verpflichtet und der Besteller zur Zahlung des vereinbarten Werklohns. Er gehört zu den typischen Vertragsarten des BGB.