beid-, zweiseitig (Verträge)
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B·I·L·A·T·E·R·A·L
9 Buchstaben
Erklärung
Bilateral beschreibt Verträge und Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, bei denen beide Seiten gleiche Rechte und Pflichten haben. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und ist in der Rechtsprache etabliert.