rückgriff, bezug auf früheres
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R·E·K·U·R·S
6 Buchstaben
Erklärung
Rekurs bezeichnet den Rückgriff auf ein früheres Urteil oder eine frühere Entscheidung, insbesondere im juristischen Kontext. Der Begriff beschreibt auch allgemein den Bezug auf bereits Bestehendes oder Vergangenes.