Berechtigung zum Bezug von Ruhegeld
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R·E·N·T·E·N·A·N·S·P·R·U·C·H
14 Buchstaben
Erklärung
Rentenanspruch bezeichnet das Recht einer Person, Ruhegeld oder Altersrente zu beziehen. Der Begriff fasst die rechtliche Berechtigung zusammen, die sich aus Versicherungsbeiträgen und Erwerbstätigkeit ergibt.