Mitglied eines Gremiums, das nicht den Vorsitz führt
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B·E·I·S·I·T·Z·E·R
9 Buchstaben
Erklärung
Ein Beisitzer ist ein Mitglied eines Gremiums, Gerichts oder Ausschusses, das nicht die Leitung innehat. Der Begriff stammt aus dem deutschen Rechtswesen und bezeichnet speziell Richter oder Schöffen, die neben dem Vorsitzenden tätig sind.