mit Gerichtsbeschluss absprechen
Beste Antwort
A·B·E·R·K·E·N·N·E·N
10 Buchstaben
Erklärung
Aberkennen bedeutet, jemandem etwas durch Gerichtsbeschluss abzusprechen oder zu entziehen. Das Wort beschreibt die rechtliche Entzug von Rechten, Titeln oder Ansprüchen mittels richterlicher Entscheidung.