Leitung eines Amtes
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A·M·T·S·L·E·I·T·U·N·G
11 Buchstaben
Erklärung
Amtsleitung bezeichnet die Leitung oder Verwaltung eines Amtes, also die Gesamtheit der Personen oder Strukturen, die ein öffentliches oder privates Amt leiten. Der Begriff passt direkt zur Definition.