Leidtragende, Angehörige eines Verstorbenen
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H·I·N·T·E·R·B·L·I·E·B·E·N·E
14 Buchstaben
Erklärung
Hinterbliebene sind die Angehörigen eines Verstorbenen, die nach dessen Tod zurückbleiben. Der Begriff bezeichnet insbesondere Ehepartner, Kinder und andere nahe Verwandte, die um den Toten trauern und oft rechtliche sowie finanzielle Ansprüche haben.