Angehörige eines Verstorbenen
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H·I·N·T·E·R·B·L·I·E·B·E·N·E
14 Buchstaben
Erklärung
Hinterbliebene sind die Angehörigen eines verstorbenen Menschen, insbesondere Ehepartner, Kinder und Eltern. Der Begriff bezeichnet rechtlich und sozial jene Personen, die durch den Tod eines nahestehenden Menschen betroffen sind und oft Erbrechte oder Rentenbezüge haben.