Jurist mit zweitem Staatsexamen
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V·O·L·L·J·U·R·I·S·T
10 Buchstaben
Erklärung
Ein Volljurist hat das erste und zweite Staatsexamen in Jura absolviert und ist damit vollständig ausgebildeter Jurist. Der Begriff bezeichnet den höchsten Abschluss im deutschen Jurastudium und berechtigt zur Anwaltszulassung und richterlichen Tätigkeit.