Jurist der untersten Justizbehörde
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A·M·T·S·R·I·C·H·T·E·R
11 Buchstaben
Erklärung
Ein Amtsrichter ist ein Richter an einem Amtsgericht, der untersten Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland. Er entscheidet über Zivil- und Strafsachen in erster Instanz.