G·E·S·E·T·Z
Jura: Ordnung
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V·E·R·O·R·D·N·U·N·G
10 Buchstaben
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V·O·R·S·C·H·R·I·F·T
Erklärung
Verordnung ist im Juristischen die klassische Bezeichnung für eine von der Exekutive erlassene Rechtsordnung. Sie regelt konkrete Sachverhalte verbindlich und unterscheidet sich von Gesetzen durch ihre Herkunft, nicht ihre Geltung.