zur Ordnung rufen, tadeln
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Z·U·R·E·C·H·T·W·E·I·S·E·N
13 Buchstaben
Erklärung
Zurechtweisen bedeutet, jemanden zur Ordnung zu rufen und zu tadeln. Das Verb drückt aus, jemanden wegen fehlerhaften Verhaltens zurechtzuweisen und ihn dadurch zu korrigieren.