im Affekt begangene, unbesonnene Handlung
Beste Antwort
A·F·F·E·K·T·H·A·N·D·L·U·N·G
14 Buchstaben
Erklärung
Affekthandlung bezeichnet eine im Affekt, also unter starker emotionaler Erregung, begangene unbesonnene Handlung ohne rationale Überlegung. Der Begriff vereint die psychologische Komponente des Affekts mit der Beschreibung einer impulsiven, übereilten Tat.